Die drei Säulen unseres Pflegedienstes:
Beratung, Pflege und Betreuung
Unser Team bietet für Sie unterschiedlichste Leistungen an. Einige sind im Sozialgesetzbuch verankert und somit fester Bestandteil des vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Leistungsspektrums. Die Pflegeversicherungsleistungen finden sich im SGB XI und die Krankenversicherungsleistungen (häusliche Krankenpflege -Behandlungspflege) im SGB V wieder.
Erweitert wird unsere Angebotspalette durch Hilfs- und Unterstützungsleistungen im häuslichen Bereich, ganz nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen. Alle Maßnahmen, die über die im Rahmenkatalog der Kranken- und Pflegekassen erfassten Dienstleistungen hinausgehen, machen private Zuzahlungen unumgänglich.
Wir leisten Grund- & Behandlungspflegen die Sie ärztlich verordnet erhalten können; diese Maßnahmen-Kataloge der Kranken- & Pflegekassen sind umfangreich und wir können Ihnen hier einen kleinen Teil nennen:
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Grundpflege Leistungen: z.B. Ganz- oder Teilkörperwaschung, Unterstützung beim Baden oder Duschen, Toilettengänge, Rasur, Haarpflege, Hilfestellungen beim An-/Umkleiden, Umlagern, Mahlzeiten zubereiten, anreichen, verabreichen.
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Behandlungspflege: z.B. Vitalwerte, Wundverbände, Injektionen, Kompressionstherapie, Blutzucker/ -druck Messungen, VAC Therapien bei Wundversorgung, Medikamentengabe, Augenmedikation z.B. nach Augen-Operation, etc.
Die Kostenübernahme Möglichkeiten sind gesetzlich geregelt und ebenso individuell das wir dies hier nicht aufführen können.
Es entstehen vielfältige Kombinationen, Fragen Sie uns nach Ihrem individuellen Kostenplan.
Kostenlos und unverbindlich erläutern wir Ihnen dies gerne.
Fragen ergeben sich meist im persönlichen Kontakt, für Hausbesuche vereinbaren wir einen Termin mit Ihnen, dann lässt sich Ihr individueller Pflegeplan erläutern. Gerne beantworten wir auch Ihre Fragen telefonisch oder per Mail.
Urlaubsvertretung für pflegende Angehörige… auch wenn Sie die Pflege ihrer Angehörigen selber erbringen brauchen Sie mal eine Auszeit, wir pflegen Ihre Angehörigen wenn Sie sich von der Pflege erholen (oder selbst mal kurzfristig wegen Krankheit ausfallen). Bei Pflegegrad 2-5 steht Ihnen hierzu pro Jahr ein Geldbetrag zur Verfügung - wir erläutern Ihnen gerne die Möglichkeiten.
Wir führen auch Beratungseinsätze bei Pflegegeldempfängern durch. Wir möchten Sie
unterstützen und Sie bei diesem Termin über die Neuerungen informieren & Sie in der Pflege auf evtl. Potenzial hinweisen, wo, was zusätzlich/anders notwendig wäre.